Der Gutschein kann bei der Skiliftkasse bei Skiliftbetrieb eingelöst werden und gilt dann für die laufende Wintersaison 2018/2019.
Bei Nichtbeachtung der Beförderungsordnung bzw. den Weisungen des Personals erfolgt Ausschluss von der Beförderung bzw. Strafanzeige. Kein Ersatz oder Rückvergütung der Karten bei Verlust, Verletzung oder Ausfall der Anlagen.
Die Saisonkarte ist nach Einlösung des Gutscheins nicht übertragbar.
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